Richtlinie zur Offenlegung von Sicherheitslücken
Stand: 2026-08-11
Sicherheitslücken auf der Webseite oder in Programmen von gaijin.at können vertraulich an web@gaijin.at gemeldet werden.
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich per E-Mail auf Deutsch oder Englisch. Grundsätzlich wird jede eingehende Meldung innerhalb einer Woche beantwortet. Eine Rückmeldung kann unterbleiben, wenn die gemeldete Schwachstelle keine Sicherheitsrelevanz hat, bereits bekannt ist oder nicht reproduziert werden kann.
Meldungen ohne erreichbare E-Mail-Adresse für Rückfragen können eventuell nicht oder nur unzureichend bearbeitet werden.
Die Meldung sollte zumindest die folgenden Punkte umfassen:
- die betreffende URL oder das betreffende Programm
- eine kurze Beschreibung der Sicherheitslücke und der möglichen Auswirkungen
- die genauen Schritte zur Reproduktion
- Screenshots und/oder Textausgaben
Gegen den Melder einer Sicherheitslücke werden keine strafrechtlichen Schritte eingeleitet, solange diese Richtlinie eingehalten wurde. Dies gilt nicht, wenn offensichtlich kriminelle Absichten verfolgt werden oder wurden.
Folgende Aktionen sind nicht zulässig:
- Verwendung von automatisierten Scanning-Tools
- Angriffe wie insbesondere DoS/DDoS oder Brute-Force
- Verwendung von Schadsoftware wie Viren, Trojaner, Keylogger etc.
- Zugriff auf Daten anderer Benutzer
- Änderung oder Löschung von Daten auf dem Server
- Ausnutzung einer Schwachstelle über das notwendige Maß für einen Nachweis hinaus
- Veröffentlichung der Schwachstelle oder der erlangten Daten